Jugendpflege – Vormundschaft und Wohnsitzmeldung

Mit einer Anfrage möchte die KöWI-Fraktion Hintergrund und Auswirkung der Regelung klären, dass Kinder, die im Königswinterer Stadtgebiet in Heimen untergebracht sind, hier nur mit dem 2. Wohnsitz gemeldet sein können.

Die Anfrage im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich bitte Sie, die nachstehende Anfrage der Ratsmitglieder Stephan Bergmann und Sibylle Dickmann sowie der Fraktion Königswinterer Wählerinitiative auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen.

Anfrage

Soweit uns bekannt ist, können Kinder und Jugendliche, die nach §34 SGB VIII im Stadtgebiet Königswinter untergebracht sind, lediglich mit zweitem Wohnsitz hier gemeldet werden:

  1. Was ist der Hintergrund und die rechtliche Grundlage dieser Anordnung?
  2. Welche Auswirkungen hat dies für die Kinder/Jugendlichen?

Begründung

Kinder/Jugendliche, die in Heimen untergebracht sind, haben häufig Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde und stattdessen eine*n Vormund/Vormünderin. Den ersten Wohnsitz bei den nicht sorgeberechtigten Eltern anzumelden macht u. E. wenig Sinn, die Vormünder*innen können diese Menschen aber auch nicht bei sich anmelden.

Außerdem können Kinder/Jugendliche, bei denen ein längerer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik nötig ist, wegen der Zuständigkeit ggf. nicht in den Bonner Kliniken aufgenommen werden, sondern müssen in die für den Erstwohnsitz zuständige Klinik.
Gerade bei Kindern/Jugendlichen, die aus weiter entfernten Städten kommen, erschwert dies den persönlichen Kontakt mit Bezugspersonen aus dem Heim und auch anderen pädagogisch sinnvollen Maßnahmen wie z.B. Belastungserprobungen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Wagner


Die Anfrage als PDF im Download (0,6 MB)