Kita zu – Geld zurück

Fast alle Eltern mit kleinen Kindern kennen das Problem: Die Kita macht dicht oder hat nur bis mittags offen, weil Erzieher:innen krank sind oder gekündigt haben.

Im Jugendhilfeausschuss von Königswinter wurde jetzt beschlossen, die Elternbeiträge zumindest teilweise (und zwar rückwirkend für Juli 2024) zurückzuerstatten. Aber nur unter bestimmen Bedingungen: Wenn zwischen Januar und Juli an mehr als 30 Tagen das Betreuungsangebot stark eingeschränkt war. Und wenn der Träger das offiziell beim Jugendamt nach § 47 Sozialgesetzbuch VIII gemeldet hat. Begünstigt werden dadurch die Eltern der Kinder von fünf Kitas.

Die Eltern der Kita »Zwergenland« in Uthweiler, die vom 12.05. bis 30.06. geschlossen war, konnten sich über eine vollständige Erstattung der Elternbeiträge dieses Zeitraums freuen.

Foto: pixabay