Seit knapp 30 Jahren wird in Königswinter über die Einführung eines kommunalen Baulandmodells diskutiert. Ziel war es immer, die Planungsbegünstigten an den Folgekosten der technischen und sozialen Infrastruktur zu beteiligen. So wie es sich bundesweit in vielen großen und kleinen Kommunen schon lange bewährt hat. Bisherige Anträge wurden dennoch abgelehnt oder nicht weiter verfolgt. Nachdem auch das vom Rat beschlossene Handlungskonzept Wohnen die Einführung eines kooperativen Baulandmodells zur Erreichung der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Königswinter empfohlen hat, beschloss der Stadtrat am 26. Juni 2018 das von den KöWIs beantragte Baulandmodell.
Dieses Instrument zielt darauf ab, dass die Stadt nur noch dann Baurechte neu schafft oder ändert, wenn sie entweder Teilflächen selbst erwerben kann (Bodenvorratspolitik), oder wenn sich der Eigentümer an den Kosten der Baulandentwicklung beteiligt und sich verpflichtet, konkrete wohnungspolitische Ziele umzusetzen.
KöWI-Fraktionsvorsitzender Lutz Wagner: „Vor dem Hintergrund der Ausweisung möglicher neuer Baugebiete und dem dringenden Nachholbedarf bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraumes müssen wir diesen Beschluss mit hoher Priorität umsetzen. Er ist das ideale Instrument, um unsere städtebaulichen Ziele zu steuern.“
Wörtlich lautet der Beschluss des Stadtrats:
- 1. Der Rat der Stadt Königswinter beschließt, dass die Stadt Königswinter unter Beachtung des § 1 Abs. 3 BauGB (Planerfordernis) neue städtebauliche Planungen für den Bau neuer Wohnungen ab dem Tag des Ratsbeschlusses nur einleiten wird, wenn sich alle Planbegünstigten vor Einleitung des Planverfahrens vertraglich verpflichten,
- a) die mit der Planung im Zusammenhang stehenden Kosten für Planung, Vermessung und Bodenordnung, Beteiligung, Wettbewerbe und Gutachten sowie die verwaltungsinternen Kosten, die die Kommune durch Dritte erledigen lassen dürfte, übernehmen,
- b) die Kosten für Erschließungs- und für ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen,
- c) die Kosten für die Herstellung von Anlagen der sozialen und sonstigen Infrastruktur, soweit diese der Planung kausal zugeordnet werden können, zu übernehmen,
- d) die für die Planung erforderlichen öffentlichen Flächen kosten- und lastenfrei an die Stadt zu übertragen sowie
- e) beim Bau von 20 und mehr Wohnungen (Mindestgröße) mindestens 30 % der entstehenden Bruttogeschossfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten.
- 2. Der Rat der Stadt Königswinter beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die organisatorische und finanzielle Abwicklung des kommunalen Zwischenerwerbs von Bauland zu erarbeiten und dem Planungs- und Umweltausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.